Bußgeldkatalog Radfahrer 2018
Für Radfahrer werden Verkehrsverstöße teurer
Auch für Radfahrer wurde das Bußgeld für Verkehrsverstöße seit Mai 2014 angehoben. Die Gründe hierfür sind unter anderem die gestiegenen Unfallzahlen bei Radfahrern, vor allem auf Grund der steigenden Zahl der Radfahrer.
Tatbestand | Bußgeld | mit Behinderung anderer | mit Gefährdung anderer | mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | Punkte |
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Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war | 10 € | ||||
Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit | 15 € | ||||
Freihändig fahren | 5 € | ||||
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen | 5 € | ||||
Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit | 15 € | ||||
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst | 15 € | ||||
Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht | 40 € | ||||
In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet | 20 € | ||||
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet | 25 € | ||||
Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung) | 25 € | ||||
Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs | 20 € | 25 € | 30 € | 35 € | |
Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung | 20 € | 25 € | 30 € | 35 € | |
Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung | 20 € | 25 € | 30 € | 35 € | |
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs | 15 € | 20 € | 25 € | 30 € | |
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereichs | 15 € | 20 € | 25 € | 30 € | |
Trotz vorhandener Schutzstreifen-Markierung nicht auf der rechten Seite gefahren | 15 € | 20 € | 25 € | 30 € | |
Fehler beim direkten oder indirekten Abbiegen | 15 € | 20 € | 25 € | 30 € | |
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert | 20 € | 25 € | 30 € | ||
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger | 5 € | 20 € | 25 € | 30 € | |
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit | 20 € | 25 € | 35 € | ||
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt | 20 € | 25 € | 35 € | ||
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 80 € | 1 | |||
Missachtung des Rotlichts an der Ampel | 60 € | 100 € | 120 € | 1 | |
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot | 100 € | 160 € | 180 € | 1 | |
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert | 350 € | 2 |