Der Bußgeldkatalog LKW bei Zuwiderhandlungen gegen das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG 2008) mit den Bußgeldern für Fahrpersonal und Unternehmer.
Bußgeldkatalog LKW gewerblicher Güterkraftverkehr
Fahrpersonal | Unternehmer | ||
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Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und Abs. 5 BKrFQG handelt, wer: | Vorgesehene Sanktion | Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 BKrFQG handelt, wer: | Vorgesehene Sanktion |
eine Fahrt im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken mit einem Kraftfahrzeug durchführt, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE erforderlich ist, obwohl er/sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder den Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) nicht mitführt. |
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eine Fahrt im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE erforderlich ist, anordnet oder zulässt, obwohl der Fahrer/die Fahrerin das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder über keinen Nachweis des Erwerbs der Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) verfügt. |
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Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Abs. 5 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion | Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion |
eine Fahrt im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken mit einem Kraftfahrzeug durchführt, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE erforderlich ist, obwohl er/sie das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder den Nachweis über den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) nicht mitführt. |
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eine Fahrt im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE erforderlich ist, anordnet oder zulässt, obwohl der Fahrer/die Fahrerin das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder über keinen Nachweis des Erwerbs der beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) verfügt. |
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Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 5 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion | Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion |
eine Fahrt im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken mit einem Kraftfahrzeug durchführt, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E erforderlich ist, obwohl er/sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder
mitführt. |
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eine Fahrt im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E erforderlich ist, anordnet oder zulässt, obwohl der Fahrer/die Fahrerin das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder
verfügt. |
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Bußgeldkatalog gewerblicher Personenkraftverkehr |
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Fahrpersonal | Unternehmer | ||
Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Abs. 5 BKrFQG handelt, wer: | Vorgesehene Sanktion | Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 BKrFQG handelt, wer: | Vorgesehene Sanktion |
eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen im Linienverkehr bei Linienlängen von bis zu 50 km nach den §§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes mit einem Kraftfahrzeug durchführt, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D oder DE erforderlich ist, obwohl er/sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder den Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) nicht mitführt. |
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eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen im Linienverkehr bei Linienlängen von bis zu 50 km nach den §§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D oder DE erforderlich ist, anordnet oder zulässt, obwohl der Fahrer/die Fahrerin das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder über keinen Nachweis des Erwerbs der Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) verfügt. |
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Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b und Abs. 5 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion | Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion |
eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen im Linienverkehr bei Linienlängen von bis zu 50 km nach den §§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes mit einem Kraftfahrzeug durchführt, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D oder DE erforderlich ist, obwohl er/sie das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder den Nachweis über den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) nicht mitführt. |
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eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen im Linienverkehr bei Linienlängen von bis zu 50 km nach den §§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D oder DE erforderlich ist, anordnet oder zulässt, obwohl der Fahrer/die Fahrerin das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder über keinen Nachweis des Erwerbs der beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) verfügt. |
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Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und Abs. 5 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion | Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion |
eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen mit einem Kraftfahrzeug durchführt, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D1 oder D1E erforderlich ist, obwohl er/sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder den Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) nicht mitführt. |
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eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D1 oder D1E erforderlich ist, anordnet oder zulässt, obwohl der Fahrer/ die Fahrerin das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder über keinen Nachweis des Erwerbs der Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) verfügt. |
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Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b und Abs. 5 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion | Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion |
eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen mit einem Kraftfahrzeug durchführt, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D1 oder D1E erforderlich ist, obwohl er/sie das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder den Nachweis über den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) nicht mitführt. |
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eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D1 oder D1E erforderlich ist, anordnet oder zulässt, obwohl der Fahrer/ die Fahrerin das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder über keinen Nachweis des Erwerbs der beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) verfügt. |
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Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a und Abs. 5 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion | Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion |
eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen mit einem Kraftfahrzeug durchführt, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D oder DE erforderlich ist, obwohl er/sie das 20. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder den Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) nicht mitführt. |
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eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D oder DE erforderlich ist, anordnet oder zulässt, obwohl der Fahrer/die Fahrerin das 20. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder über keinen Nachweis des Erwerbs der Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) verfügt. |
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Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b und Abs. 5 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion | Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion |
eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen mit einem Kraftfahrzeug durchführt, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D oder DE erforderlich ist, obwohl er/sie das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder den Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) nicht mitführt. |
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eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D oder DE erforderlich ist, anordnet oder zulässt, obwohl der Fahrer/die Fahrerin das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder über keinen Nachweis des Erwerbs der Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) verfügt. |
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Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c und Abs. 5 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion | Ordnungswidrig nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 BKrFQG handelt, wer | Vorgesehene Sanktion |
eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen mit einem Kraftfahrzeug durchführt, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D oder DE erforderlich ist, obwohl er/sie das 23. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder den Nachweis über den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) nicht mitführt. |
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eine Fahrt zur gewerblichen Beförderung von Personen mit einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klassen D oder DE erforderlich ist, anordnet oder zulässt, obwohl der Fahrer/die Fahrerin das 23. Lebensjahr nicht vollendet hat und/oder über keinen Nachweis des Erwerbs der beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs. 2 BKrFQG) bzw. der Weiterbildung (§ 2 Abs. 5 BKrFQG) verfügt. |
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